Unfallversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Seidel - Fachanwalt für Versicherungs- und Verkehrsrecht - beschäftigt sich seit über 10 Jahren mit dem Recht der privaten Unfallversicherungen. Herr Seidel ist Referent im Bereich " Personenschaden" beim ARBER-Verlag für die Fachanwaltsausbildung.
Für Versicherungsnehmer ist häufig zunächst zu klären, ob überhaupt ein versichertes "Unfallereignis" vorliegt und wie hoch der tatsächliche Invaliditätsgrad (Prozente) durch den Unfall ist. Die von den Versicherern beauftragten medizinischen Sachverständigen schätzen die Invaliditätsgrade aufgrund der Dauerfolgen bei den Versicherungsnehmern häufig zu gering ein. Hierbei sind dann Nachforderungen zu stellen. Interessant sind höhere Invaliditätsgrade (Prozente) insbesondere bei einer hohen Progression des Versicherungstarifs (z.B. 500%) und sofern eine monatliche Unfallrente in Betracht kommt (häufig ab 33 % oder 50 %, abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen).
Äußerst wichtig ist für den Versicherungsnehmer die Einhaltung der regelmäßig 15 Monate betragenden Frist für die Vorlage einer ärztlichen Invaliditätsbescheinigung beim Versicherer. Die Nichteinhaltung dieser Frist führt zum vollständigen Ausschluss der Ansprüche aus den Unfallversicherungsvertrag! Die ärztliche Invaliditätsbescheinigung muss detailliert beinhalten, welche Dauerfolgen an welchen Körperteilen innerhalb eines Jahres nach dem Unfallereignis eingetreten sind und voraussichtlich auch in Zukunft bestehen bleiben. Nach unseren Erfahrungen ist die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwalts zwecks Wahrung dieser Voraussetzungen sehr empfehlenswert. Rechtsanwalt Seidel steht hierfür auch kurzfristig telefonisch zur Verfügung.
Wichtige Ansprüche aus dem Unfallversicherungsvertrag:
- Invaliditätszahlungen (Einmalzahlung)
- Invaliditätsrente (monatliche Zahlung)
- Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
- Übergangsleistung
Fachanwalt für Versicherungsrecht - Legalskills Berlin