Berufsunfähigkeitsversicherung

Herr Rechtsanwalt Seidel - Fachanwalt für Versicherungsrecht - ist seit  über 10 Jahren im Personenschadensrecht und Personenversicherungsrecht tätig. Herr Seidel ist Referent im Bereich "Personenschaden" bei der Fachanwaltsausbildung (ARBER-Verlag).

Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine äußerst wichtige Versicherung für den berufstätigen Versicherungsnehmer, weil er hiermit hofft, bei einer Krankheit zumindest finanziell abgesichert zu sein, wenn er den zuvor ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Leider sind die marktüblichenVersicherungsbedingungen häufig sehr einschränkend. Regelmäßig setzen die Bedingungen voraus, dass eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % gegeben ist, so dass der Versicherungsnehmer bis zu dieser Grenze gar nichts erhalten soll. Über die prozentuale Einschränkung, welche teilweise von Sachverständigen der Versicherer geringer als vom Versicherungsnehmer eingeschätzt wird, wird häufig nachzuverhandeln sein.

Ein anderer "Kriegsschauplatz" ist  die Frage, auf welchen anderen Beruf der Versicherungsnehmer vom Versicherer verwiesen werden kann. Leider beinhalten die Versicherungsbedingungen häufig, alllerdings nicht immer, eine sog. Verweisungsklausel auf eine Tätigkeit, die aufgrund der Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die der bisherigen Lebensstellung entspricht. Um die Zulässigkeit einer solchen Verweisung durch den Versicherer zu überprüfen, sollte anwaltlicher Rat in Anspruch genommen werden. Herr Seidel steht hierfür auch telefonisch für eine Erstberatung zur Verfügung.

Nach den Versicherungsbedingungen besteht für die Versicherer zudem  das Recht, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit im Rahmen einer Nachprüfung zu verneinen und die Leistungen zu streichen, auch wenn zuvor bereits die Berufsunfähigkeit anerkannt wurde. Hiervon wird von den Versicherern häufig Gebrauch gemacht. Ob dieses allerdings tatsächlich berechtigt ist, sollte anwaltlich überprüft werden.

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