Die Aktiengesellschaft
Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Dürr, M.C.J. betreut das Aktienrecht seit 20 Jahren. Sein Beratungsspektrum umfasst:
- Gründung einer AG
- Entstehung durch Umwandlung
- Bar- und Sachgründung
- Satzungen und Aktionärsvereinbarungen (Nebenabreden)
- Nachgründungsfragen
- Aktien und Aktionäre
- Kontrollrechte der Aktionäre
- Auskunfts- und Rederechte
- Verkauf und Verfügungen über Aktien
- Aktienpools
- Corporate Governance
- Vorstand: Be- und Anstellung, Geschäftsführung, Organpflichten
- Aufsichtsrat: Zusammensetzung, Aufgaben, Kompetenzen
- Haftung von Vorstand und Ausfsichtsrat
- Abwehr und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen
- Hauptversammlung
- Zuständigkeit und Einberufung
- Ablauf, Niederschrift
- Beschlussfassungen und Wahlen
- Beschlussmängel, Sonderprüfung und Anfechtun
- Kapitalmaßnahmen
- Reguläre Kapitalerhöhung
- Bedingte Kapitalerhöhung und genehmigtes Kapital
- Ordentliche und vereinfachte Herabsetzung, Einziehung
- Finanzierung durch Fremd-, Risiki- und Mezzaninkapital (mezzanine Capital)
- Strukturmaßnahmen
- Umwandlung, Verschmelzung, Auf und Abspaltung sowie Ausgliederung
- Börsengang
- Delisting
- Konzerntatbestände
Legal Skills - Berlin.